Code of Conduct

der team neusta SE Konsul-Smidt-Straße 24, 28217 Bremen

 

Einleitung

Integrität, gesetzes- und regelkonformes Verhalten sind für uns leitende Prinzipien. Wir achten auf die Einhaltung dieser Prinzipien und entwickeln sie kontinuierlich weiter. Unser Code of Conduct umfasst die Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften durch die team neusta SE, ihre Vorstände und Mitarbeiter:innen sowie die direkten und indirekten, in- und ausländischen Gesellschaften der team neusta SE, deren Geschäftsführer:innen und Mitarbeiter:innen. Für uns sind rechtmäßiges Handeln und ethisches Verhalten eine Grundvoraussetzung für die nachhaltige Sicherung unseres unternehmerischen Erfolgs. Sie sind zudem die elementare Basis für Vertrauen und Vertrauenswürdigkeit.


Unsere Verantwortung für Compliance

Unternehmerischer Erfolg beruht für uns entscheidend auf offenem, integrem und ethisch korrektem Handeln. Als Unternehmensgruppe haben wir große Verantwortung für Menschen und Gesellschaft und nehmen diese auch wahr. Daher werden die bei uns geltenden Regeln von allen jederzeit und überall beachtet und eingehalten. Unsere Vorstände, Geschäftsführer:innen und Führungskräfte haben eine besondere und verantwortungsvolle Rolle inne: Sie nehmen selbst eine Vorbildfunktion ein. Regelwidrigem Verhalten beugen sie vor. Sie schützen Mitarbeiter:innen und agieren integer nach innen wie nach außen.


Unsere zentralen Werte

Wir haben zentrale Werte erarbeitet und in unserem team code definiert:

  • Werte schaffen und wirtschaftlich handeln
  • Sozial handeln
  • Diversität, Teilhabe und Inklusion als Chance verstehen
  • Verlässlich sein
  • Entwicklung ermöglichen

Unsere Werte wollen gelebt werden in allem, was wir tun. Sie helfen uns zu definieren, was wir tun und wie wir es tun. Dieser Verhaltenskodex hilft uns, mögliche Risiko- und Konfliktbereiche sowie deren Bedeutung für unser Unternehmen aufzuzeigen und zu erläutern. Die Inhalte sind in drei grundlegende Abschnitte zusammengefasst:

→ Unsere Verantwortung als Mitglied der Gesellschaft

→ Unsere Verantwortung als Geschäftspartner

→ Unsere Verantwortung als Arbeitgeber


Geltungsbereich des Verhaltenskodex

Dieser Verhaltenskodex gilt bindend für alle Mitarbeiter:innen, Führungskräfte und Vorstände der team neusta SE sowie deren direkte und indirekte, in- und ausländische Gesellschaften, deren Geschäftsführer:innen und Mitarbeiter:innen und wird von diesen gruppenweit eingehalten und mit Leben erfüllt.

Das geltende Recht bildet den verbindlichen Rahmen für unsere unternehmerischen Aktivitäten. Wir kennen die für uns relevanten Rechtspflichten und beachten diese. Die Grundsätze, die wir mit diesem Verhaltenskodex festschreiben, orientieren sich an nationalen Gesetzen und Vorschriften, insbesondere am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie an internationalen Übereinkommen wie der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Leitlinien über Kinderrechte und unternehmerisches Handeln, den Leitlinien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, den internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie dem Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC).

Die in diesem Verhaltenskodex definierten Prinzipien sind unsere Mindeststandards und dienen unseren Geschäftsführer:innen und Mitarbeiter:innen als Orientierungsrahmen. Sie bilden die verbindliche Leitlinie für rechts- bzw. regelkonformes Verhalten. Sie sind die Basis für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmenskultur und gelten sowohl im Umgang untereinander als auch mit unseren Kund:innen, Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen.

Die Nichtbeachtung dieses Verhaltenskodex kann zu erheblichen Schäden führen, nicht nur für unser Unternehmen, sondern auch für die Mitarbeiter:innen, Kund:innen, Geschäftspartner:innen und Lieferant:innen sowie die Gesellschaft. Dieser Verhaltenskodex ist deshalb für uns alle verbindlich, unabhängig davon, ob wir als Mitarbeiter:innen, Führungskräfte oder Geschäftsführer:innen im Unternehmen wirken. Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex tolerieren wir nicht. Wer gegen diesen Verhaltenskodex verstößt, muss mit verhältnismäßigen und angemessenen Konsequenzen rechnen. Je nach Schwere des Verstoßes reichen diese von arbeitsrechtlichen Maßnahmen über zivilrechtliche Schadensersatzansprüche bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen. Damit es dazu nicht kommt, liegt es in unser aller Verantwortung, sich persönlich mit den Inhalten dieses Verhaltenskodex vertraut zu machen, ihn in das eigene Verhalten einzubeziehen und bei Entscheidungen zu berücksichtigen.
 

Speak Out - Anlaufstellen

Wir verpflichten uns zu einer „Speak Out“-Kultur. Sie ist durch einen offenen, vertrauensvollen Dialog auf allen Ebenen gekennzeichnet. Wir ermutigen unsere Mitarbeiter:innen, Kund:innen, Geschäftspartner:innen und Lieferant:innen sowie alle sonstigen Dritten, Ansichten offen zu äußern, für ihre Meinung einzutreten und uns auf inakzeptables Verhalten – insbesondere wenn es im Widerspruch zu diesem Verhaltenskodex steht – hinzuweisen.

Erste Kontaktperson für unsere Mitarbeiter:innen und Führungskräfte bei Anliegen, Fragen und Zweifeln im Hinblick auf Compliance-Themen sind die jeweiligen Führungskräfte. An sie können sich unsere Mitarbeiter:innen mit ihren Anliegen, Fragen und Zweifeln persönlich und direkt wenden. Zusätzlich bzw. alternativ besteht die Möglichkeit, unser team neusta-Hinweisgebersystem zu verwenden. Das team neusta-Hinweisgebersystem ist ein Kanal, über den Mitarbeiter:innen, aber auch unsere Kund:innen, Geschäftspartner:innen und Lieferant:innen sowie sonstige externe Dritte Probleme vertraulich melden können. Die Meldungen können mögliche Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex oder gegen Unternehmensrichtlinien sowie gegen geltende Rechtsvorschriften betreffen. Die Anonymität der hinweisgebenden Person ist stets gewährleistet. Betreut wird unser team neusta-Hinweisgebersystem von Mitarbeiter: innen des Compliance-Teams. Die Verwendung des team neusta-Hinweisgebersystems ist freiwillig. Für Mitarbeiter:innen, die das System nicht verwenden, ergeben sich daraus keine Nachteile.

Um etwaiges Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen zu können, sind wir auf Offenheit unserer Mitarbeiter:innen, Kund:innen, Geschäftspartner:innen und Lieferant:innen sowie alle sonstigen Dritten angewiesen. Sie können und sollen Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten, das einen erheblichen Verstoß gegen Recht und Gesetz, diesen Verhaltenskodex oder sonstige interne Regeln darstellt, stets vertrauensvoll adressieren können. Wir schützen diejenigen, die im guten Glauben und nach bestem Wissen und Gewissen angemessen ihre Bedenken äußern. Mitarbeiter:innen, Kund:innen, Geschäftspartner:innen und Lieferant:innen sowie alle sonstigen Dritten, die dies tun und damit zur Aufklärung möglicher Verstöße beitragen, werden aufgrund ihres Verhaltens keinerlei Nachteile erfahren.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Speak Out - Anlaufstellen, insbesondere unser team neusta-Hinweisgebersystem, nicht dazu missbraucht werden dürfen, bewusst unwahre oder verleumderische Hinweise abzugeben. Solche Meldungen können ggfs. nicht nur zivil-, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

Fragen stellen

Wir ermutigen unsere Mitarbeiter:innen Fragen zu stellen, wenn ihnen etwas unklar ist. Uns ist bewusst, dass dieser Verhaltenskodex nicht jede problematische Situation lösen kann, die sich ergeben kann.

Wenn ihr Fragen zu diesem Verhaltenskodex habt, wendet euch an eure:n Geschäftsführer:in, an die Rechtsabteilung der team neusta SE (Legal & Compliance) oder schreibt eine E-Mail an: compliance@neusta.de
 

I. Der (rechtliche) Rahmen: Unsere Verantwortung als Mitglied der Gesellschaft

Das Befolgen von Gesetzen ist für uns wesentliches Grundprinzip wirtschaftlich verantwortlichen Handelns. Wir beachten geltende Gesetze und halten diese im Rahmen unseres unternehmerischen Handelns ein. Bei jeder geschäftlichen Entscheidungen sind wir verpflichtet, die Rechtsordnung zu beachten, in deren Rahmen wir handeln. Auch unsere Mitarbeiter:innen müssen sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung, insbesondere für das Wohl von Mensch und Umwelt, bewusst sein und dafür sorgen, dass unser Unternehmen einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leistet.

Im Einzelnen ergeben sich aus unserer gesellschaftlichen (Unternehmens-)Verantwortung die folgenden Grundsätze:
 

1) Einhaltung von Recht und Gesetz

Wir beachten und befolgen Gesetze und Vorschriften. Wir und unsere Mitarbeiter:innen beachten jederzeit die geltenden rechtlichen Verbote und Pflichten, auch wenn damit wirtschaftliche Nachteile oder Schwierigkeiten für Unternehmen oder einzelne Personen verbunden sind. Sofern nationale Gesetze restriktivere Regelungen aufweisen als diese Verhaltensgrundsätze, haben die nationalen Gesetze Vorrang.


2) Menschenrechte

Jeder Mensch hat Menschenrechte. Wir achten die Würde jedes Menschen und behandeln jeden Menschen mit Würde und Respekt.

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist festgehalten, welche Anforderungen und Erwartungen die internationale Gemeinschaft im Hinblick auf die Achtung und Einhaltung der Menschenrechte hat. Wir achten die geltenden Vorschriften zum Schutz der Menschen- und Kinderrechte als fundamentale und allgemeingültige Vorgaben. Wir lehnen jegliche Form und Nutzung von Kinder-, Zwangs- und Pflichtarbeit sowie jegliche Form von moderner Sklaverei und Menschenhandel ab und verfolgen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Verstößen gegen die Menschenrechte. Das gilt nicht nur für die Zusammenarbeit innerhalb unseres Unternehmens, sondern entlang unserer gesamten Lieferkette und selbstverständlich für das Verhalten von und gegenüber unseren Geschäftspartner:innen.

Auch unsere Mitarbeiter:innen können einen Beitrag zur Einhaltung der Menschenrechte leisten, indem sie die Menschenrechte als fundamentale Leitlinien ihres Handels beachten und wachsam gegenüber Menschenrechtsverletzungen in ihrem Umfeld sind. In dem Fall, dass Menschenrechtsverletzungen im beruflichen Umfeld drohen oder tatsächlich passieren, tragen unsere Mitarbeiter:innen dafür Sorge, dass die Verletzungen verhindert bzw. abgestellt werden.


3) Chancengleichheit und Gleichbehandlung

Chancengleichheit und Gleichbehandlung sowie eine Kultur des wechselseitigen Vertrauens und der gegenseitigen Achtung sind für uns von großer Bedeutung. Sie sind wichtige Eckpfeiler für einen fairen, vorurteilsfreien und offenen Umgang. Wir stehen ein für Chancengleichheit und ein respektvolles und partnerschaftliches Miteinander, Diversität und Toleranz.

Wir diskriminieren niemanden und dulden keine Diskriminierung aufgrund von ethnischer oder nationaler Zugehörigkeit, sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, Familienstand, Behinderung, sexueller Orientierung, Hautfarbe, politischer Einstellung, Religion, Weltanschauung oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale. Wir leben Vielfalt und setzen uns aktiv für Inklusion ein. Wir schaffen ein Umfeld, das die Individualität jedes Einzelnen im Unternehmensinteresse fördert. Unser Ziel ist eine inklusive Arbeitsumgebung, in der Unterschiede willkommen sind und diese positiv für bestmögliche Ergebnisse zu nutzen. Die Auswahl, Einstellung und Förderung unserer Mitarbeiter:innen erfolgt auf der Grundlage ihrer Qualifikation und ihrer Fähigkeiten. Alle haben bei uns die gleichen Chancen sich zu entfalten und weiterzuentwickeln.

Auch unsere Mitarbeiter:innen beachten die Grundsätze von Chancengleichheit und Gleichbehandlung. Beobachten unsere Mitarbeiter:innen Verstöße gegen die Prinzipien von Chancengleichheit und Gleichbehandlung (z. B. durch Benachteiligung, Belästigung und Mobbing), weisen sie die betreffenden Personen auf das Fehlverhalten hin oder melden den Vorfall ihren Führungskräften.
 

4) Umweltschutz

Wir tragen Verantwortung für Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit unserer Angebote und Leistungen. Wir haben den Anspruch, diese nachhaltig anzubieten und sind uns unserer Verantwortung für die Umwelt bewusst. Wir gehen sparsam mit natürlichen Ressourcen um und schonen die Umwelt. Unser Ziel ist es, die Belastungen der Umwelt und Natur bei unserer unternehmerischen Tätigkeit so gering wie möglich zu halten. Wir achten auf Sparsamkeit, Wiederverwendbarkeit und Nachhaltigkeit. Diese Haltung erwarten wir auch von unseren Geschäftspartner:innen. Um die Umwelt zu entlasten, vermeiden bzw. verringern wir Energie- und Wasserverbrauch, Emissionen und Abfall.

Auch unsere Mitarbeiter:innen berücksichtigen im Rahmen ihrer Tätigkeit die Belange des Umweltschutzes und gehen zweckmäßig und sparsam mit Ressourcen und Energie um. Unsere Mitarbeiter:innen stellen sicher, dass ihre Aktivitäten einen möglichst geringen negativen Einfluss auf die Umwelt haben und dass sie im Einklang mit den entsprechenden Gesetzen stehen.
 

5) Spenden, Sponsoring und Wohltätigkeit

Wir verstehen uns als aktives Mitglied der Gesellschaft und engagieren uns in unterschiedlicher Art und Weise durch Spenden und andere Formen des gesellschaftlichen Engagements (Sponsoring und Wohltätigkeit).

Wir vergeben Spenden, also Zuwendungen auf freiwilliger Basis ohne Gegenleistung, sowie Sponsorengelder, also Zuwendungen auf Basis einer vertraglich vereinbarten Gegenleistung, jeweils mit dem Ziel, unser Image und unsere Wahrnehmung in der Öffentlichkeit positiv zu prägen. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur Gewährleistung eines einheitlichen Verhaltens innerhalb des Unternehmens sind Spenden und Sponsoringmaßnahmen nur im Rahmen der jeweiligen Rechtsordnung und in Übereinstimmung mit unseren aktuellen internen Bestimmungen zulässig.

Wir gewähren Geld- und Sachspenden insbesondere für folgende Bereiche und Projekte:

  • Kinder und Jugendliche
  • Lernen und Entwicklung
  • Chancengleichheit
  • Sport
  • Kultur
  • Frieden und Flüchtlinge
  • Gegen (Rechts-)Extremismus
  • Alte Menschen
  • Seenotrettung

Spenden werden nur an Einrichtungen vergeben, die als gemeinnützig anerkannt oder durch besondere Regelungen zur Spendenannahme befugt sind. Politischen Parteien oder parteinahen Stiftungen oder Einrichtungen lassen wir keine Spenden oder andere Zuwendungen zukommen. Die Vergabe von Spenden erfolgt stets nur auf freiwilliger Basis und ohne Erwartung einer Gegenleistung. Der Zweck, der Spendenempfänger und die Zuwendungsbestätigung des Spendenempfängers sind dokumentiert und nachprüfbar.

Im Rahmen unserer Sponsoring-Aktivitäten achten wir darauf, dass unsere Sponsoring-Leistung und die vereinbarte Gegenleistung stets in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen. Wir nutzen unsere Sponsoring-Aktivitäten nicht, um widerrechtlich geschäftliche Vorteile zu erlangen.
 

6) Kommunikation und Marketing

Wir leben Werte wie Vertrauen, Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit, Glaubwürdigkeit und Integrität und legen Wert auf eine klare und offene Kommunikation mit all unseren Mitarbeiter:innen, Kund:innen, Geschäftspartner:innen, Lieferant:innen, Investor:innen, mit Medien sowie weiteren Stakeholder:innen, denn wir wollen niemanden täuschen oder schädigen. Um das Vertrauen von Kund:innen, Geschäftspartner:innen, Lieferant:innen, Kapitalgeber:innen und anderen Stakeholder:innen zu erhalten, achten wir besonderes im Vertrieb und im Marketing auf eine klare Kommunikation in redlicher und legaler Art.

Bei der Kommunikation untereinander sowie mit unseren Kund:innen, Geschäftspartner:innen und Lieferant:innen stehen unsere Mitarbeiter:innen in der Verantwortung, unsere internen Vorgaben zur Kommunikation zu befolgen. In dem Fall, dass sich unsere Mitarbeiter:innen auf öffentlichen, fachlichen oder kulturellen Veranstaltungen oder im Internet äußern, machen unsere Mitarbeiter:innen deutlich, dass es sich um ihre persönliche Meinung handelt.

Wir respektieren das Recht auf freie Meinungsäußerung. Jeder:m Mitarbeiter:in sollte bewusst sein, dass er:sie auch im privaten Bereich als Teil und Repräsentant:in von team neusta wahrgenommen werden kann. Mitarbeiter:innen sind aufgefordert, durch persönliches Verhalten und Auftreten in der Öffentlichkeit, vor allem gegenüber Medien, das Ansehen und die Reputation des Unternehmens zu wahren. Unsere Mitarbeiter:innen geben in der Öffentlichkeit grundsätzlich keine Stellungnahmen für oder im Namen des Unternehmens ab, sondern verweisen bei entsprechenden Anfragen an die Unternehmenskommunikation.

Wir sind uns auch bei der Nutzung von sozialen Medien unserer Verantwortung für die Reputation unseres Unternehmens bewusst. Wir achten die Privatsphäre unserer Kolleg:innen, Kund:innen, Geschäftspartner:innen und Lieferant:innen und geben keine vertraulichen Informationen weiter. Wir verbreiten keine anstößigen oder beleidigenden Inhalte. Über das richtige Verhalten in sozialen Netzwerken können sich unsere Mitarbeiter:innen ergänzend in unseren Social Media Guidelines informieren.
 

7) Politische Interessenvertretung

Politik und Gesetzgebung nehmen Einfluss auf die Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln und damit auch auf unsere Tätigkeit. Politisches Engagement kann mithin zu einem (potenziellen) Interessenkonflikt führen. Wir beteiligen uns nur auf angemessene und rechtlich zulässige Weise am politischen (Entscheidungs-)Prozess und vermeiden im Rahmen eines politischen Engagements sowie bei der Teilnahme am politischen (Entscheidungs-)Prozess jegliche Aktivitäten, die Bedenken hinsichtlich unserer Integrität und Unabhängigkeit hervorzurufen vermögen. Eine unlautere Einflussnahme auf Politik und Gesetzgebung ist nicht zulässig.

Wir versuchen nicht, im Namen des Unternehmens Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen, und nutzen unser politisches Engagement nicht, um uns in unzulässiger oder unlauterer Weise Vorteile zu verschaffen oder unsere Wettbewerber:innen zu benachteiligen. Auf den politischen (Entscheidungs-)Prozess wirken wir nur im rechtlich zulässigen Rahmen ein, um unsere legitimen Interessen zu vertreten. Wir betreiben unser politisches Engagement sowie unsere Mitwirkung am politischen (Entscheidungs-)Prozess offen und transparent.


II. Unsere Verantwortung als Geschäftspartner

Wir sind der Überzeugung, dass Integrität, Transparenz und Fairness entscheidend dafür sind, im geschäftlichen Verkehr Glaubwürdigkeit und Vertrauen zu schaffen. Daher legen wir besonderen Wert darauf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen, im Unternehmen geltenden internen Richtlinien und Unternehmenswerte konsequent umzusetzen und klar zu kommunizieren.

Im Einzelnen ergeben sich aus unserer Verantwortung als Geschäftspartner:innen die folgenden Grundsätze:
 

1) Interessenkonflikte

Wir respektieren die persönlichen Interessen und das Privatleben unserer Mitarbeiter:innen. Wir legen Wert darauf, Konflikte zwischen den privaten Interessen unserer Mitarbeiter:innen und unseren Unternehmensinteressen – oder auch nur deren Anschein – zu vermeiden. Daher erwarten wir von unseren Mitarbeiter:innen, ihre privaten und finanziellen Interessen und die Unternehmensinteressen sorgfältig voneinander zu trennen, Entscheidungen ausschließlich im besten Interesse des Unternehmens und auf Grundlage sachlicher Kriterien zu treffen und sich nicht von persönlichen Interessen oder Beziehungen beeinflussen zu lassen. Stellt ein:e Mitarbeiter:in seine:ihre persönlichen Interessen über die Interessen des Unternehmens, kann dies dem Unternehmen schaden. Wir erkennen ausdrücklich an, dass in Einzelfällen die persönlichen, insbesondere die ethischen Interessen unserer Mitarbeiter:innen den Interessen des Unternehmens (berechtigt) entgegenstehen können. Wir berücksichtigen die berechtigten Interessen unserer Mitarbeiter:innen und bemühen uns im Falle eines Interessenskonflikts, die widerstreitenden Interessen unserer Mitarbeiter:innen und unsere Unternehmensinteressen in einen gerechten Ausgleich zu bringen.

Ein Interessenkonflikt kann sich insbesondere aus einer entgeltlichen oder unentgeltlichen (Neben-)Tätigkeit unserer Mitarbeiter:innen für einen Wettbewerber, aber auch für eine:n Kund:in, Lieferant:in und/oder Geschäftspartner:in ergeben. Jegliche (Neben-)Tätigkeit für einen Wettbewerber oder eine:n Kund:in, Lieferant:in oder Geschäftspartner:in bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung. Sofern die Genehmigung erteilt wird, darf die Ausübung der Nebentätigkeit die Loyalität unserer Mitarbeiter:innen uns gegenüber nicht beeinträchtigen.

Unsere Mitarbeiter:innen lassen zudem Vorsicht walten, wenn sie oder ihre Angehörigen eigenen Geschäftsaktivitäten nachgehen, die in engem geschäftlichem Zusammenhang mit den Geschäftsaktivitäten des Unternehmens stehen. Unsere Mitarbeiter:innen stellen sicher, dass ihre eigenen Geschäftsaktivitäten nicht im Konflikt zu unseren rechtmäßigen Interessen stehen.

Auch Vorstandspositionen, leitende Positionen und Beratungspositionen in anderen Unternehmen werden von uns als Nebentätigkeiten betrachtet. Die Annahme einer Vorstandsposition, einer leitenden Position oder eine Beratungsposition bei einer:einem unserer Wettbewerber:innen ist verboten, da dies unseren Unternehmensinteressen unmittelbar entgegensteht. Die Annahme einer solchen Position bei einem:r unserer Kund:innen, Lieferant:innen oder Geschäftspartner:innen erfordert unsere vorherige schriftliche Genehmigung. Sofern die Genehmigung erteilt wird, darf die Ausübung der Nebentätigkeit die Loyalität unserer Mitarbeiter:innen uns gegenüber nicht beeinträchtigen. Bei Entscheidungen, die unmittelbar oder mittelbar zu einem tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikt bezüglich der Loyalität unserer Mitarbeiter:innen uns gegenüber oder zu einer uns bevorzugenden Behandlung führen oder führen könnten, sind unsere Mitarbeiter:innen verpflichtet, sich der Stimme zu enthalten.
 

2) Geschenke, Bewirtungen und Einladungen

Zuwendungen in Form von Geschenken, Bewirtungen und Einladungen sind in geschäftlichen Beziehungen weit verbreitet. Das Anbieten und Gewähren sowie das Fordern und Entgegennehmen von solchen Zuwendungen sind nur im angemessenen Umfang gestattet. Derartige Vorteile können als unzulässiger Vorteil betrachtet werden und Bedenken hinsichtlich unserer Integrität und Unabhängigkeit sowie den Anschein von unzulässigem Verhalten hervorrufen und gegebenenfalls gegen Gesetze, insbesondere Antikorruptionsgesetze, verstoßen.

Unsere Mitarbeiter:innen dürfen im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeiten daher keine Vorteile wie z. B. Geschenke, Bewirtungen und Einladungen annehmen oder fordern, anbieten oder gewähren, die den Rahmen angemessener und üblicher Geschäftspraxis überschreiten. Wir unterstützen unsere Mitarbeiter:innen bei der Beurteilung der Angemessenheit und Üblichkeit von Geschenken, Bewirtungen und Einladungen und zwar sowohl bei der Annahme als auch bei der Gewährung. Unsere Mitarbeiter:innen informieren sich eigenverantwortlich bei ihren Vorgesetzten oder dem:der zuständigen Geschäftsführer:in. Sie holen sich Rat, bevor sie Geschenke machen oder entgegennehmen, Einladungen und Bewirtungen aussprechen oder annehmen.

Geschenke oder gar Geldzahlungen an Staatsbedienstete oder Mitarbeitende des öffentlichen Sektors sind streng verboten. Verboten sind ebenso Geschenke an Kunden:innen während eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens.
 

3) Korruption und Bestechung

Korruption ist ein gravierendes Problem im Wirtschaftsverkehr. Sie führt zu Entscheidungen aus sachwidrigen Gründen, verzerrt den Wettbewerb und schädigt die Gesellschaft. Korruption kann Geldbußen für das Unternehmen und strafrechtliche Sanktionen für betroffene Mitarbeiter:innen nach sich ziehen. Korruption ist deshalb verboten. Wir gewähren Zuwendungen an Kunden:innen, Lieferant:innen, Geschäftspartner:innen oder andere externe Dritte nur innerhalb der rechtlich zulässigen Rahmenbedingungen. Wir halten uns an alle Gesetze zur Korruptionsbekämpfung.

Wenn unsere Mitarbeiter:innen Hinweise auf Korruption erhalten, melden unsere Mitarbeiter: innen dies unverzüglich gegenüber ihren Vorgesetzten oder dem:der zuständigen Geschäftsführer:in.
 

4) Umgang mit Amts- und Mandatsträgern

Im Umgang mit Amts- und Mandatsträger:innen sowie Regierungen, Behörden und sonstigen öffentlichen Einrichtungen gelten häufig besondere rechtliche Bedingungen. Verstöße gegen diese rechtlichen Bedingungen können gravierende Folgen haben und uns dauerhaft von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausschließen. Wir dulden keine Form gesetzeswidriger materieller und immaterieller Zuwendungen an Amts- und Mandatsträger:innen oder mit diesen vergleichbaren Personen, sondern verfolgen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber jeder Form von Bestechung oder unerlaubter Einflussnahme.

Wir und unsere Mitarbeiter:innen beachten die geltenden besonderen rechtlichen Regelungen, orientieren uns bei unseren Kontakten und unserem Umgang mit Amts- und Mandatsträger:innen streng an Recht und Gesetz und bestechen niemals andere. Wir lassen uns niemals bestechen – sei es direkt oder indirekt. Wir leisten insbesondere keine Facilitation Payments, also Zahlungen an Amtsträger:innen, um routinemäßige Amtshandlungen zu beschleunigen. Die Zahlung von Schmiergeldern ist untersagt.
 

5) Verbot von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten wir keinen Vorschub. Geldwäsche liegt vor, wenn unmittelbar oder mittelbar aus Straftaten stammende Gelder oder andere Vermögensgegenstände in den legalen Wirtschaftskreislauf gebracht werden und so deren Herkunft verschleiert wird. Terrorismusfinanzierung liegt vor, wenn Gelder oder sonstige Mittel für terroristische Straftaten oder zur Unterstützung terroristischer Vereinigungen bereitgestellt werden. Eine Haftung wegen Geldwäsche setzt keine Kenntnis des Beteiligten davon voraus, dass durch das betreffende Rechtsgeschäft oder die betreffende Überweisung Geld gewaschen wird. Schon ein unbeabsichtigtes Mitwirken an Geldwäsche kann für alle daran Beteiligten empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Wir beachten daher alle einschlägigen Wirtschaftssanktionen und halten uns an alle außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen. Wir prüfen sorgfältig die Identität von Kund:innen, Lieferant:innen, Geschäftspartner:innen und anderen Dritten, mit denen wir Geschäfte machen wollen. Es ist unser erklärtes Ziel, nur Geschäftsbeziehungen mit seriösen Partner:innen zu unterhalten, deren Geschäftstätigkeit in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften steht und deren Betriebsmittel legitimen Ursprungs sind. Eingehende Zahlungen ordnen wir unverzüglich den korrespondierenden Leistungen zu und buchen sie. Wir sorgen für transparente und offene Zahlungsströme.

Unsere Mitarbeiter:innen sind aufgefordert, ungewöhnliche finanzielle Transaktionen, insbesondere unter Einschluss von Barmitteln, die einen Geldwäscheverdacht begründen können, im Zweifel durch ihre Führungskraft prüfen zu lassen.
 

6) Fairer und freier Wettbewerb

Wir bekennen uns zum fairen und freien Wettbewerb und erwarten dies auch von unseren Mitarbeiter:innen, Kund:innen, Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen. Der faire Wettbewerb wird durch die geltenden Wettbewerbs- und Kartellgesetze geschützt, die verhindern, dass der faire und freie Wettbewerb durch unlautere Vereinbarungen oder Praktiken wesentlich verzerrt oder unangemessen eingeschränkt wird.

Wir betreiben unsere Geschäfte ausschließlich nach dem Leistungsprinzip und auf der Grundlage des fairen und ungehinderten Wettbewerbs. Wettbewerbswidriges Verhalten kann unseren guten Ruf erheblich schädigen. Zudem können Verstöße gegen wettbewerbs- und kartellrechtliche Verbote weitreichende Konsequenzen, wie z. B. Geld- oder Freiheitsstrafen, hohe Bußgelder, Abschöpfung von erwirtschafteten Gewinnen und zivilrechtliche Haftungsansprüche haben. Wir treffen keine wettbewerbswidrigen Absprachen mit Wettbewerber:innen, Kund:innen, Lieferant:innen oder Geschäftspartner:innen.

Unsere Mitarbeiter:innen werden bei jedem Kontakt mit einem:einer Wettwerber:in darauf achten, keine vertraulichen Markt- und Unternehmensinformationen auszutauschen. Sie werden in Gesprächen oder bei sonstigem Kontakt mit Wettbewerber:innen Themen vermeiden, die für den Wettbewerb untereinander von Bedeutung sind.
 

7) Zusammenarbeit mit Drittparteien und Beschaffung

Wir sind im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit vertraglich mit einer Vielzahl von Drittparteien verbunden, denn die Natur unserer Geschäftstätigkeit bringt es mit sich, dass wir mit Drittparteien zusammenarbeiten. Drittparteien können insbesondere Kund:innen, Lieferant:innen und Dienstleister:innen, aber auch jede andere Person oder Rechtsperson sein, der:die kein:e Mitarbeiter:in der team neusta oder eines Konzernunternehmens ist.

Wir wählen unsere Lieferant:innen und Dienstleister:innen nach sachlichen Kriterien sorgfältig aus. Wir bevorzugen nicht einseitig ohne sachlichen Grund eine:n Lieferant:in oder Dienstleister:in und vermeiden im Rahmen unserer Beschaffungstätigkeiten jeglichen Interessenkonflikt. Wir bekennen uns zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung und erwarten das gleiche Verhalten auch von unseren Lieferant:innen und Dienstleister:innen. Damit sichergestellt ist, dass wir nur mit solchen Lieferant:innen und Dienstleister:innen zusammenarbeiten, die ebenso wie wir bestrebt sind, ihr unternehmerisches Handeln im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren, führen wir im Rahmen unseres Nachhaltigkeitsmanagements in der Lieferkette sorgfältige Risikoprüfungen im Hinblick auf unsere Lieferant:innen und Dienstleister:innen durch. Außerdem beobachten wir unsere Lieferant:innen und Dienstleister:innen über die gesamte Geschäftsbeziehung hinweg, um insbesondere die Sorgfaltspflichten des LkSG sowie künftige gesetzliche Nachhaltigkeitsanforderungen zu erfüllen.
 

III. Unsere Verantwortung als Arbeitgeber

Es liegt in unserem Interesse, die Gesundheit unserer Mitarbeiter:innen zu schützen und für ihre Sicherheit zu sorgen. Schutz und Sicherheit gelten auch für die Daten unserer Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Geschäftspartner:innen sowie für das unternehmensspezifische Know-how.

Im Einzelnen ergeben sich aus unserer Verantwortung am Arbeitsplatz die folgenden Grundsätze:
 

1) Arbeitsschutz und Gesundheit

Wir nehmen unsere Verantwortung für die Sicherheit, Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Mitarbeiter:innen sehr ernst und halten die geltenden (gesetzlichen) Standards zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ein, um unsere Mitarbeiter:innen, aber auch das Unternehmen vor Gesundheits- und Sicherheitsrisiken zu schützen, die im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit entstehen können.

Durch ein gutes Management der Gesundheit, der Sicherheit und des Wohlbefindens am Arbeitsplatz, durch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie vielfältige Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen erhalten wir die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit unserer Mitarbeiter:innen. Wir fördern eine Gesundheits- und Sicherheitskultur, in der alle Mitarbeiter:innen Verantwortung für sich selbst und andere übernehmen.

Unsere Mitarbeiter:innen halten sich an die Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Durch die regelmäßige Teilnahme an Arbeitsschutz-, Präventions- und Gesundheitsfördermaßnahmen (z. B. Teilnahme an den Unterweisungen zum Arbeitsschutz) leisten unsere Mitarbeiter:innen einen Beitrag zum Erhalt und zur Förderungen ihrer Sicherheit, Gesundheit und ihres Wohlbefindens am Arbeitsplatz.
 

2) Beziehung zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber

Mit der Verpflichtung auf die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen erkennen wir das Recht unserer Mitarbeiter:innen an, im Rahmen nationaler Gesetze, Tarifverträge und lokaler Gepflogenheiten Gewerkschaften und Mitarbeitervertretungsorgane zu gründen, ihnen beizutreten und sich in ihnen aktiv zu engagieren.
 

3) Vertrauliche Unternehmensinformationen

Wir verfügen über umfangreiche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie technisches Know-how. Dieses Wissen ist die Grundlage unseres geschäftlichen Erfolgs. Wir sind uns des Werts von unternehmenseigenem Know-how bewusst und schützen dieses sowie unsere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sehr sorgfältig.

Die unbefugte Weitergabe von unternehmenseigenem Know-how sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen kann für das Unternehmen sehr hohe Schäden verursachen und für den:die betreffende:n Mitarbeiter:in arbeits-, zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben. Unsere Mitarbeiter:innen gehen mit allen Informationen des Unternehmens, insbesondere mit Informationen, die technisches Know-how sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betreffen, sorgfältig um und geben diese nicht unbefugt weiter.

Das geistige Eigentum von Konkurrent:innen, Geschäftspartner:innen und sonstigen Dritten erkennen wir an.
 

4) Datenschutz und Informationssicherheit

Für den Umgang mit personenbezogenen Daten existieren besondere gesetzliche Regelungen. Die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und sonstige Nutzung personenbezogener Daten bedürfen im Grundsatz der Einwilligung des:der Betroffenen, einer vertraglichen Regelung oder einer sonstigen gesetzlichen Grundlage. Der Schutz von personenbezogenen Daten unserer Mitarbeiter:innen, Kund:innen, Lieferant:innen und Dienstleister:innen sowie anderer Betroffener hat für uns besondere Bedeutung. Wir erheben, verarbeiten, nutzen und speichern personenbezogene Daten stets nur im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. In Zweifelsfällen wenden sich unsere Mitarbeiter:innen an ihre:n Vorgesetzte:n oder an die für Datenschutz zuständige Stelle.

Informationstechnologie (IT) und elektronische Datenverarbeitung (EDV) sind aus unserem Arbeitsalltag nicht wegzudenken. Wir sind uns bewusst, dass IT und EDV eine Vielzahl von Risiken bergen. Dazu gehören insbesondere die Beeinträchtigung der Datenverarbeitung durch Schadprogramme (Viren), der Verlust von Daten durch Programmfehler oder der Missbrauch von Daten (z. B. durch Hackerangriffe).

Wir und unsere Mitarbeiter:innen achten auf IT- und EDV-Sicherheit. Wir sensibilisieren unsere Mitarbeiter:innen für IT-Sicherheit und klären über Risiken auf (z. B. durch interne Anti-Phishing-Kampagnen). Bei Fragen und in Zweifelsfällen wenden sich unsere Mitarbeiter:innen an ihre:n Vorgesetzte:n oder an das IT-Sicherheitsteam.
 

Stand: 14. April 2024